Wird ALG1 nach Unterbrechung neu berechnet?
29. Dezember 2010 - 17:42 UhrHallo zusammen,
ich beziehe aktuell ALG 1 und habe auch noch knapp 3 Monate Anspruch auf selbiges.
Ich ( abgeschlossene Aus- und Weiterbildung, abgebrochens Studium mit fertigem Vordiplom, 10 Jahre Berufserfahrung ) habe mich bereits auf viele adäquate Positionen beworben, die meisten mit Absagen, manche “knapp” ( nach 1-2 Gesprächen ) dran vorbei.
Nun habe ich einen Arbeitsvertrag im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung ( Zeitarbeit – Bankpower ) angeboten bekommen, bei einer Bank als “Kundenbetreuer” im Support ( CallCenter ) zu arbeiten. Gehaltlich würde ich dort etwa das verdienen, was ich zur Zeit als ALG bekomme.
Nun meine Fragen dazu:
Angenommen ich nehme den Vertrag an und werde nach eingen Wochen gekündigt oder kündige selber ..- wie verhält es sich dann mit meinem ALG Anspruch? Werden mir die letzten drei zur Zeit noch offenen Monate ALG in der aktuellen Höhe ausgezahlt? Wird das ALG neu berechnet? Oder bekomme ich gar nichts?
Hintergrund der Frage ist natürlich das Thema Zeitarbeit – hier ist die Fluktuation beim Personal ja recht hoch.
Bei mir kommt dazu, daß ich auch noch einige andere Bewerbungen “offen” habe, bei denen ich mir noch Chancen ausrechne. Sollte ich bei Bankpower beginnen, fehlt mir ja auch die Zeit, weitere Bewerbungsgespräche wahrzunehmen.
Eine schwierige Entscheidung – vieleicht habt ihr ja ein paar Tips oder Ratschläge für mich. Bankpower macht Druck – ich soll die nächsten Tage dort unterschreiben und anfangen.
